Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der InfinityLoop GmbH & Co. KG für Leistungen in Entwicklung, Forschung, Beratung, Prototyping, Software, Hardware und Fertigung.
Stand: Juli 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der InfinityLoop GmbH & Co. KG und ihren Kunden.
Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Eine Bestellung oder Beauftragung des Kunden gilt als verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags. Der Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung in Textform, durch Beginn der Leistungserbringung oder durch Lieferung zustande.
Maßgeblich für Inhalt und Umfang unserer Leistungen sind das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung, vereinbarte Leistungsbeschreibungen, Lastenhefte, Pflichtenhefte oder sonstige Projektdokumentationen.
3. Leistungen
Wir erbringen Leistungen insbesondere in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Hardwareentwicklung, Softwareentwicklung, Embedded Systems, Messtechnik, Prototypenbau, Prüfstandsentwicklung, Beratung, Schulung, Fertigung und technische Dokumentation.
Sofern nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart wurde, schulden wir eine fachgerechte Leistungserbringung, jedoch keinen wirtschaftlichen Erfolg des Kunden, insbesondere keine bestimmten Einsparungen, Umsätze oder Gewinne.
Bei Entwicklungsleistungen mit Neuheitswert, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung, besteht ein technisches Entwicklungsrisiko. Ein bestimmtes Entwicklungsergebnis wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Angaben zu Maßen, Leistungen, technischen Daten, Einsatzmöglichkeiten oder sonstigen Eigenschaften sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Freigaben, Materialien und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung.
Verzögerungen, die auf fehlende, verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Vorgaben, Daten, Zeichnungen, Materialien, Muster und Unterlagen rechtmäßig genutzt werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
5. Änderungen des Leistungsumfangs
Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss bedürfen einer Vereinbarung in Textform.
Soweit Änderungswünsche zu Mehraufwand führen, sind wir berechtigt, diesen zusätzlich zu berechnen. Liefer- und Leistungstermine verschieben sich angemessen.
Wir sind berechtigt, die Umsetzung von Änderungswünschen von einer angepassten Kosten-, Termin- und Leistungsvereinbarung abhängig zu machen.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls Verpackungs-, Versand-, Reise-, Material- und sonstiger Nebenkosten.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Teilleistungen können gesondert abgerechnet werden, sofern dies vereinbart ist oder sich aus dem Projektablauf ergibt.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
7. Leistungstermine und Verzögerungen
Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Die Einhaltung von Fristen setzt voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllt.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, fehlender Selbstbelieferung, technischer Hindernisse, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
Über absehbare wesentliche Verzögerungen informieren wir den Kunden innerhalb angemessener Zeit.
8. Lieferung und Gefahrübergang
Lieferungen erfolgen, sofern nicht anders vereinbart, ab unserem Geschäftssitz.
Wird die Ware auf Wunsch des Kunden versendet, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe an den Transportdienstleister auf den Kunden über.
Soweit eine Abnahme vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgeblich.
9. Abnahme
Soweit eine Abnahme vereinbart oder nach der Art der Leistung erforderlich ist, hat der Kunde die Leistung nach Bereitstellung unverzüglich zu prüfen.
Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
Erfolgt innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist weder eine Abnahme noch eine begründete Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen, sofern wir auf diese Folge hingewiesen haben.
10. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren, Prototypen, Baugruppen oder sonstige körperliche Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag unser Eigentum.
Der Kunde darf Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder weiterveräußern. Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 Prozent, geben wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl frei.
11. Mängelrechte
Grundlage der Mängelhaftung ist die vereinbarte Beschaffenheit der Leistung. Soweit keine Beschaffenheit vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Ist der Vertrag für beide Parteien ein Handelsgeschäft, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere nach § 377 HGB.
Im Mängelfall leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Kunde hat uns die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit einzuräumen.
Stellt sich ein Mängelbeseitigungsverlangen als unberechtigt heraus, können wir die dadurch entstandenen Kosten ersetzt verlangen, sofern der Kunde erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass kein Mangel vorliegt.
12. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für übernommene Garantien bleibt unberührt.
13. Rechte Dritter
Erbringen wir Leistungen nach Vorgaben, Zeichnungen, Daten, Mustern, Materialien oder sonstigen Informationen des Kunden, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden.
Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte, Daten, Materialien oder Vorgaben beruhen.
14. Nutzungsrechte
An von uns erstellten Konzepten, Zeichnungen, Software, Quellcodes, Layouts, Dokumentationen, Schaltplänen, Konstruktionen, Prototypen und sonstigen Arbeitsergebnissen behalten wir die bestehenden Urheber-, Nutzungs- und Schutzrechte, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung die vereinbarten Nutzungsrechte für den vertraglich vorgesehenen Zweck.
Eine weitergehende Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe, Veröffentlichung oder Vervielfältigung ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich erlaubt ist.
Für eingesetzte Open-Source-Software, Drittsoftware, Bibliotheken, Frameworks oder Tools gelten ergänzend deren jeweilige Lizenzbedingungen.
15. Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische Unterlagen, Projektdaten und sonstige nicht öffentliche Informationen vertraulich zu behandeln.
Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.
Die Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist oder die betroffene Partei vorher zugestimmt hat.
16. Datenschutz
Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Soweit im Rahmen eines Projekts personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in unserer Datenschutzerklärung.
17. Rückgabe von Unterlagen und Materialien
Nach Beendigung des Vertrags geben die Parteien einander überlassene Unterlagen, Datenträger, Prototypen, Muster und sonstige Materialien auf Verlangen zurück oder löschen bzw. vernichten diese, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
18. Kündigung
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung fällige Zahlungen nicht leistet, erforderliche Mitwirkungshandlungen dauerhaft unterlässt oder seine Vermögensverhältnisse die Vertragserfüllung erheblich gefährden.
Kündigt der Kunde einen Werkvertrag vor Vollendung des Werkes, gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 648 BGB, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Aufwendungen sind zu vergüten.
19. Besondere Bestimmungen für 3D-Druck
19.1 Nutzungsrechte an der zur Verfügung gestellten Datei
Erbringen wir Leistungen nach Vorgaben, Zeichnungen, Daten, Mustern, Materialien oder sonstigen Informationen des Kunden, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden.
Sie versichern, dass Sie über die notwendigen Urheber- und Nutzungsrechte verfügen. Sie stellen uns von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten oder anderen gewerblichen Schutzrechten frei, die aus der Nutzung Ihrer übermittelten Daten entstehen.
19.2 Ablehnung von Aufträgen
Wir können einen Auftrag ohne Angabe von Gründen ablehnen. Insbesondere wenn es sich um eine Datei(en) handelt die:
- Rechte Dritter verletzen
- Verfassungswidrige Symbole o.Ä. enthalten
- Waffen, Messer, Munition und Bestandteile davon sind
- Waffenattrappen oder täuschend echte Nachbildungen sind
- Die bei Fehlfunktion Menschen gefährden können
19.3 Widerrufsrecht für Verbraucher
Ist der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB), gelten die Hinweise auf unserer Seite Widerrufsrecht. Für 3D-Drucke und sonstige Anfertigungen nach den Vorgaben des Kunden, insbesondere nach seiner Datei, mit dem von ihm gewählten Material, der Farbe oder der Qualität, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht. Es entfällt mit der Bestätigung unseres Angebots. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
19.4 Bestellung
Sie können nicht über unsere Webseite direkt bestellen. Es ist in jedem Fall eine individuelle Kontaktaufnahme und Angebotsbestätigung notwendig.
19.5 Lieferung
Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten erfahren Sie im Angebot.
19.6 Konstruktion, Materialwahl und Eignung für den Verwendungszweck
Wir fertigen nach den Daten und Vorgaben des Kunden. Wir schulden die fachgerechte Herstellung des Bauteils nach diesen Daten und Vorgaben in der vereinbarten Beschaffenheit.
Konstruktion, Dimensionierung, Material- und Verfahrenswahl sowie die Eignung des Bauteils für den vom Kunden vorgesehenen Einsatzzweck liegen in der Verantwortung des Kunden. Wir prüfen übermittelte Daten nicht auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart, etwa im Rahmen einer beauftragten Konstruktions- oder Entwicklungsleistung.
Eine bestimmte Funktionsfähigkeit, Belastbarkeit oder Lebensdauer sowie Beständigkeit gegen äußere Einflüsse wie Wärme, Sonnenlicht (UV), Feuchtigkeit, Chemikalien oder mechanische Dauerbelastung schulden wir nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist. Werkstoffbedingte Eigenschaften des gewählten Materials, zum Beispiel das Erweichen bestimmter Kunststoffe bei Wärme oder die geringere Festigkeit quer zur Druckrichtung, sind kein Mangel.
Verfahrenstypische Merkmale des 3D-Drucks wie sichtbare Schichtlinien, Spuren von Stützstrukturen, geringe Farbabweichungen und übliche Maßtoleranzen sind ebenfalls kein Mangel.
Bemerken wir bei der Druckvorbereitung erkennbare Bedenken gegen Datei, Material oder Verwendungszweck, weisen wir den Kunden darauf hin. Eine darüber hinausgehende Prüfpflicht besteht nicht.
Die gesetzlichen Mängelrechte, insbesondere bei Fehlern in der Herstellung, bleiben unberührt.
20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Vertragssprache ist Deutsch.
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz.
21. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.